{"id":2199,"date":"2024-05-02T14:02:50","date_gmt":"2024-05-02T14:02:50","guid":{"rendered":"https:\/\/bendalis.com\/?page_id=2199"},"modified":"2024-05-02T14:22:52","modified_gmt":"2024-05-02T14:22:52","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bendalis.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"2199\" class=\"elementor elementor-2199\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-53c86634 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"53c86634\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-750b5088\" data-id=\"750b5088\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-36348ca0 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"36348ca0\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Bendalis GmbH<br \/>Fassung 05\/2024<\/p><h3>I. Geltungsbereich, Schriftform<\/h3><ol><li>Unsere Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: \u201eLieferungen\u201c), insbesondere auch diesbez\u00fcgliche Beratungen und Ausk\u00fcnfte, erfolgen an Unternehmer ausschlie\u00dflich auf Grundlage dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Dies gilt auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<\/li><li>Einkaufsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden: \u201eK\u00e4ufer\u201c), gelten nur bei unserer ausdr\u00fccklichen, schriftlichen Anerkennung. Dieses Zustimmungserfordernis gilt stets, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausf\u00fchren.<\/li><li>Die vorliegenden AGB werden von dem Kunden mit Auftragserteilung, sp\u00e4testens mit Annahme der ersten Lieferung anerkannt.<\/li><li>Alle unsere Erkl\u00e4rungen aufgrund dieses Vertrages, Vertrags\u00e4nderungen und Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (auch Telefax, E-Mail). Auf dieses Erfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.<\/li><\/ol><h3>II. Vertragsschluss, Mengenabweichung, Beschaffenheit<\/h3><ol><li>Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Vertragsbest\u00e4tigung in Textform oder durch Lieferung zustande. F\u00fcr den Inhalt individueller Vereinbarungen ist der schriftliche Vertrag bzw. die zumindest in Textform erfolgte Vertragsbest\u00e4tigung von uns ma\u00dfgeblich.<\/li><li>Wir sind berechtigt, die Bestellung des K\u00e4ufers innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen oder abzulehnen.<\/li><li>Aus technischen Gr\u00fcnden sind Abweichungen von bis zu 10 % der best\u00e4tigten Menge zul\u00e4ssig.<\/li><li>Vereinbarungen \u00fcber die Beschaffenheit der Ware folgen ausschlie\u00dflich aus unserer Produktbeschreibung und der ausdr\u00fccklich von uns anerkannten Verwendungsm\u00f6glichkeit. \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen oder Produktnamen legen die Beschaffenheit der Ware nicht wirksam fest.<\/li><\/ol><h3>III. Lieferung, Liefertermin, Teilmengen, Abrufauftr\u00e4ge<\/h3><ol><li>Die Lieferung erfolgt ex works.<\/li><li>Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, wir haben sie in Textform als bindend best\u00e4tigt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, betr\u00e4gt die Lieferfrist 2 Wochen. Soweit eine Leistungszeit nicht bestimmt ist, beginnen die Lieferfristen mit Vertragsabschluss.<\/li><li>Wir sind berechtigt, bei vertretbaren Sachen im zumutbaren Umfang Teilmengen zu liefern, soweit nicht der K\u00e4ufer nach der Art des Leistungsgegenstandes eine vollst\u00e4ndige Lieferung erwarten darf,<\/li><li>Im Falle von Abrufauftr\u00e4gen sind wir berechtigt, die zur Auftragserf\u00fcllung erforderlichen Werkzeuge und Materialien f\u00fcr den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. \u00c4nderungen des K\u00e4ufers k\u00f6nnen, soweit dies nicht ausdr\u00fccklich vereinbart wurde, demzufolge nicht ber\u00fccksichtigt werden.<br \/>Soweit im Liefervertrag keine abweichenden Regelungen getroffen sind, ist zur Ermittlung der Abrufmenge pro Tag die angemeldete j\u00e4hrliche Bedarfsmenge auf 250 Arbeitstage und die Abrufmenge pro Woche auf 50 Kalenderwochen, jeweils unter Zugrundelegung eines 1-Schicht-Betriebs, zu ermitteln.<br \/>Der K\u00e4ufer kann seine Bestellung innerhalb der branchen\u00fcblichen Schwankungsbreite von +\/- 10 % der georderten Mengen durch einseitige Erkl\u00e4rung anpassen. Diese Mengen\u00e4nderung darf nicht sp\u00e4ter als sechs Wochen vor Lieferbeginn uns gegen\u00fcber erkl\u00e4rt werden.<br \/>Gr\u00f6\u00dfere Abweichungen von der Bestellmenge werden nur verbindlich, wenn wir einer entsprechenden Mengen\u00e4nderung zustimmen. Wir k\u00f6nnen diesbez\u00fcglich eine Anpassung des Preises verlangen.<\/li><\/ol><h3>\u00a0IV. Selbstbelieferung, Lieferst\u00f6rungen<\/h3><ol><li>Der Vertragsschluss erfolgt f\u00fcr den Fall, dass die Erf\u00fcllbarkeit der Bestellung des K\u00e4ufers und deren Annahme durch uns den Abschluss eines kongruenten Deckungsgesch\u00e4ftsmit einem Zulieferer erfordert, unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer, sofern die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist.<\/li><li>Bei \u00dcberschreitung der Lieferfrist ist der K\u00e4ufer nicht berechtigt, vom Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatzanspr\u00fcche zu stellen, wenn wir uns zur Lieferung innerhalb angemessener Wartefrist verpflichten. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist, die mindestens 2 Wochen betr\u00e4gt, zu setzen.<\/li><li>K\u00f6nnen Lieferfristen wegen von uns oder unseren Vorlieferanten nicht zu vertretender Umst\u00e4nde nicht eingehalten werden, sind die Lieferfristen in Abstimmung der Parteien angemessen zu verl\u00e4ngern. Dies gilt insbesondere f\u00fcr St\u00f6rungen des Betriebs, des Verkehrs oder Versands, f\u00fcr Feuer, Wasser, Explosion, Diebstahl, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie, Roh- oder Hilfsstoffen, f\u00fcr Streiks und Aussperrungen, beh\u00f6rdliche Verf\u00fcgungen und \u00e4hnlichem (\u201eh\u00f6here Gewalt\u201c). Der K\u00e4ufer wird hier\u00fcber unverz\u00fcglich informiert.<\/li><li>Betr\u00e4gt die Dauer der Verhinderungen aufgrund obiger au\u00dferordentlicher Umst\u00e4nde mehr als 12 Wochen, k\u00f6nnen wir oder der K\u00e4ufer von dem Vertrag zur\u00fccktreten, sofern die Aufrechterhaltung des Vertrags unzumutbar ist. Im Fall eines R\u00fccktritts werden wir die etwa erhaltene, zugeh\u00f6rige Zahlung alsbald erstatten.<\/li><li>Wir sind nicht verpflichtet, nach Produktionsende eine Belieferung mit dem Liefergegenstand sicherzustellen, es sei denn, zwischen den Parteien wird schriftlich Abweichendes vereinbart.<\/li><\/ol><h3>V. Gefahrtragung und Transportversicherung<\/h3><p>Die Transportgefahr geht mit der Auslieferung ab Werk an die Bef\u00f6rderungsperson auf den K\u00e4ufer \u00fcber, unabh\u00e4ngig davon, auf wessen Verlangen, auf wessen Rechnung und von welchem Ort die Versendung erfolgt. Zur Versicherung des Transports und zur Zahlung der Pr\u00e4mien sind wir nur verpflichtet, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart ist.<\/p><h3>VI. Preise, Zahlung, Aufrechung, Abtretung<\/h3><ol><li>Die Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuz\u00fcglich der bei Lieferung g\u00fcltigen Mehrwertsteuer. Die Kosten des Transports\/ Versands tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Ist vertragsgem\u00e4\u00df sp\u00e4ter als acht Wochen nach Vertragsschluss zu liefern, k\u00f6nnen wir unsere Preise wegen erh\u00f6hter Kosten der Herstellung (insbesondere wegen gestiegener Rohstoffpreise) oder des Versands, sofern von uns zu tragen, anpassen.<\/li><li>Die Zahlung wird ohne Abzug sofort f\u00e4llig bei Lieferung, sofern kein anderer Termin als Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde. Eine Verm\u00f6gensverschlechterung auf Seiten des K\u00e4ufers oder eine sonstige Gef\u00e4hrdung des Anspruchs berechtigen uns zum Widerruf eines Zahlungsziels.<\/li><li>Mit \u00dcberschreiten des vereinbarten Zahlungsziels kommt der K\u00e4ufer in Verzug; einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht. Bei Verzug werden unsere s\u00e4mtlichen Forderungen gegen den K\u00e4ufer \u2013 auch aus anderen Vertr\u00e4gen \u2013 sofort zur Zahlung f\u00e4llig. F\u00fcr den Verzugsfall behalten wir uns s\u00e4mtliche gesetzlichen Rechte vor.<\/li><li>Der K\u00e4ufer ist zur Aufrechnung nur bei rechtskr\u00e4ftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenanspr\u00fcchen berechtigt. Die Vorschrift des \u00a7 354a HGB bleibt unber\u00fchrt.<br \/>Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht f\u00fcr Zahlungen steht dem K\u00e4ufer nicht zu, soweit sich die Gegenforderung nicht auf dasselbe Vertragsverh\u00e4ltnis bezieht.<\/li><li>Nimmt der K\u00e4ufer im Fall von Abrufauftr\u00e4gen die im Rahmen-Liefervertrag vereinbarten Mindestmengen in einem Monats- oder Jahreszeitraum nicht ab, so ist er dennoch zur Bezahlung der vereinbarten Mindestmengen verpflichtet. Sollte uns der Verkauf an Dritte gelingen, reduziert sich der zu zahlende Betrag um unsere Gestehungskosten.<\/li><li>Falls der Vertrag ein Werk(liefer-)vertrag sein sollte, den der K\u00e4ufer nach den werkvertraglichen Regelungen ohne das Vorliegen eines besonderen Grundes k\u00fcndigen kann, sind wir wie folgt zu entsch\u00e4digen (\u00a7 649 Abs. 1 S. 2 BGB): Die bis zum K\u00fcndigungszeitpunkt aufgelaufenen Kosten auf Basis unserer Projektdokumentation zuz\u00fcglich der uns entstandenen Entwicklungskosten.<\/li><\/ol><h3>VII. Akkreditiv<\/h3><p>Vor jeder Exportlieferung ist ein unwiderrufliches, best\u00e4tigtes Akkreditiv zu unseren Gunsten bei einer internationalen Gro\u00dfbank zu er\u00f6ffnen. Ein Eigentumsvorbehalt (VIII.) besteht in dem Fall nicht.<\/p><h3>VIII. Eigentumsvorbehalt, Sicherungs\u00fcbereignung<\/h3><ol><li>Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung vor. Dies gilt auch f\u00fcr k\u00fcnftig entstehende Forderungen und f\u00fcr Saldoforderungen aus Kontokorrentverh\u00e4ltnis.<\/li><li>Der K\u00e4ufer ist widerruflich berechtigt, die Ware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen der Vorbehaltsware sind unzul\u00e4ssig.<\/li><li>Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den zum Neuwert zu versichern. Der K\u00e4ufer wird uns unverz\u00fcglich von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder von sonstigen Beeintr\u00e4chtigungen benachrichtigen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der K\u00e4ufer.<\/li><li>Die Verarbeitung der Ware durch den K\u00e4ufer erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag, solange die Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung nicht vollst\u00e4ndig beglichen sind. Bei Verarbeitung mit fremden Stoffen erhalten wir Miteigentum im Verh\u00e4ltnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen Stoffen. Dasselbe gilt f\u00fcr die Vermischung mit fremden Gegenst\u00e4nden.<\/li><li>Verlieren wir nach den vorstehenden Abs\u00e4tzen oder durch sonstige Umst\u00e4nde das Eigentum an der Ware oder wird diese besch\u00e4digt und erwachsen dem K\u00e4ufer gegen\u00fcber einem Dritten Forderungen aufgrund des Verlustes oder der Besch\u00e4digung, tritt der K\u00e4ufer diese Anspr\u00fcche bereits jetzt in H\u00f6he des Betrages unserer offenen Rechnung an uns ab, bei Miteigentum des K\u00e4ufers an der Ware anteilig entsprechend unserem Miteigentumsanteils. Die Abtretung umfasst auch Kontokorrentforderungen des K\u00e4ufers gegen\u00fcber seinen Abnehmern, wobei an die Stelle der Rechnungsendbetr\u00e4ge der jeweils letzte anerkannte Saldo, im Fall der Insolvenz des Vertragspartners der etwaige \u00dcberschuss, d.h. der kausale Saldo, tritt. Gleiches gilt f\u00fcr Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung. Der K\u00e4ufer ist nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung berechtigt. Erl\u00f6se sind an uns abzuf\u00fchren, soweit unsere Forderungen in der erzielten H\u00f6he f\u00e4llig sind. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug ger\u00e4t.Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, diese Forderungen abzutreten, um sie im Wege des Factoring einziehen zu lassen, es sei denn, er verpflichtet den Factor unwiderruflich dazu, die Gegenleistung unmittelbar an uns zu bewirken, soweit noch Forderungen von uns bestehen.<\/li><li>Wir verpflichten uns, alle uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Vorbehaltsware 110 % der zu sichernden Forderungen nicht nur vor\u00fcbergehend \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<\/li><\/ol><h3>IX. Gew\u00e4hrleistung, Verj\u00e4hrung, R\u00fcgepflicht<\/h3><ol><li>Wir leisten zun\u00e4chst nach eigener Wahl nach den gesetzlichen Vorschriften Gew\u00e4hr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. F\u00fcr die geschuldete Beschaffenheit der Ware ist au\u00dfer den vertraglichen Vereinbarungen alleine unsere Produktbeschreibung ma\u00dfgebend, nicht hingegen \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen, Werbungsinhalte, etc. anderer Hersteller, Vorlieferanten oder Dritter. Werden Artikel nach Entw\u00fcrfen oder Zeichnungen des K\u00e4ufers erstellt und geliefert, \u00fcbernehmen wir Gew\u00e4hr nur f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der gelieferten Teile in \u00dcbereinstimmung mit den Unterlagen des K\u00e4ufers. F\u00fcr die Eignung zu dem vom K\u00e4ufer angenommenen Verwendungszweck wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen.Eine nur unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt f\u00fcr das Vorliegen von M\u00e4ngeln nicht in Betracht.Die zum Zwecke der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des K\u00e4ufers als unberechtigt heraus, k\u00f6nnen wir die hieraus entstandenen Kosten von ihm ersetzt verlangen.<br \/>Nach einem Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder einer ernsthaften und endg\u00fcltigen Erf\u00fcllungsverweigerung durch uns kann der K\u00e4ufer nur R\u00fccktritt oder Minderung verlangen, bei geringf\u00fcgigen M\u00e4ngeln nur Minderung.<\/li><li>Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung. Etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche unterliegen den Beschr\u00e4nkungen der Ziffer X.<\/li><li>Der K\u00e4ufer hat erkennbare M\u00e4ngel sowohl hinsichtlich Quantit\u00e4t wie auch Qualit\u00e4t unverz\u00fcglich ab Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls er insoweit keine Gew\u00e4hrleistung beanspruchen kann. M\u00e4ngel, die bei der Eingangskontrolle nicht erkennbar sind, sind unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.<\/li><li>Im Fall der Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware bereits vor Ablauf der R\u00fcgefrist ist der K\u00e4ufer hinsichtlich aller erkennbaren M\u00e4ngel mit seiner R\u00fcge f\u00fcr alle gelieferten Teile eines einheitlichen Auftrages ausgeschlossen.Die Genehmigung von Mustern oder Pilotchargen durch den K\u00e4ufer schlie\u00dft die sp\u00e4tere R\u00fcge der Mangelhaftigkeit der Fabrikate aus, sofern die gelieferten Fabrikate mit den genehmigten Mustern \u00fcbereinstimmen.<\/li><li>Den K\u00e4ufer trifft die volle Beweislast f\u00fcr s\u00e4mtliche Voraussetzungen des Gew\u00e4hrleistungsrechts, insbesondere f\u00fcr den Mangel selbst, f\u00fcr den Zeitpunkt seiner Feststellung und f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der M\u00e4ngelr\u00fcge.<\/li><\/ol><h3>X. Haftungsbeschr\u00e4nkungen, Verj\u00e4hrung<\/h3><ol><li>Wir haften nicht f\u00fcr eine zweckentfremdete Verwendung unserer Ware.<br \/>Bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur f\u00fcr nach der Art der Ware vorhersehbare, vertragstypische Durchschnittssch\u00e4den.<\/li><li>Alle Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen.<\/li><li>F\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit haften wir stets nach Ma\u00dfgabe der einschl\u00e4gigen Gesetze.<\/li><li>Anspr\u00fcche aller Art, insbesondere Schadensersatzanpr\u00fcche und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche gegen uns verj\u00e4hren innerhalb von einem Jahr seit Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Unber\u00fchrt hiervon bleiben Anspr\u00fcche wegen Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper und Gesundheit und F\u00e4lle vors\u00e4tzlicher oder grob fahrl\u00e4ssig durch uns verursachter Sch\u00e4den, Arglist sowie Anspr\u00fcche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.Wir \u00fcbernehmen keine weitergehende Produkthaftung als diese nach deutschem Recht vorgesehen ist.<\/li><\/ol><h3>XI. Schutzrechte Dritter<\/h3><ol><li>Sofern wir Waren nach Rezepturen oder Mustern, welche uns von dem K\u00e4ufer \u00fcbergeben wurden, herstellen bzw. Lieferungen erbringen, \u00fcbernimmt der K\u00e4ufer die Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass durch die Herstellung und die Benutzung der gelieferten Erzeugnisse und deren Lieferung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt uns von Schadenersatzanspr\u00fcchen Dritter frei.Der Vertragspartner hat uns in diesen F\u00e4llen auf Verlangen Rechtsbeistand zu leisten oder auf seine Kosten in etwaige Rechtsstreite einzutreten.<\/li><li>Die Freistellung umfasst s\u00e4mtliche Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte erwachsen.<\/li><li>Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr den Freistellungsanspruch betr\u00e4gt zwei Jahre ab Kenntnis oder grob fahrl\u00e4ssiger Unkenntnis von den anspruchsbegr\u00fcndenden Umst\u00e4nden.<\/li><\/ol><h3>XII. Urheberrechte, Eigentum; Kostenaufwand f\u00fcr Vorstudien<\/h3><ol><li>Wir behalten uns hinsichtlich der von uns vertriebenen Produkte, vorangegangenen Projekten und Vorstudien, Skizzen und Unterlagen, die durch uns ausgearbeitet worden sind oder auf unseren Daten aufbauen, die uns zustehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte sowie das Eigentum an erstellten Daten, Unterlagen, Skizzen und Zeichnungen oder \u00c4hnlichem vor. Dokumente und Daten, an denen Urheberrechte bestehen, sind gem\u00e4\u00df Ziffer XIII. dieser Bedingungen geheim zuhalten.<\/li><li>Wir behalten uns das Recht vor, f\u00fcr die im Auftrag des K\u00e4ufers erstellten Studien eine angemessene und orts\u00fcbliche Verg\u00fctung in Rechnung zu stellen, sofern nicht innerhalb von 3 Monaten nach Unterbreitung der Studien bei uns darauf basierende Bestellungen get\u00e4tigt werden.<\/li><\/ol><h3>XIII. Schutz der Gesch\u00e4ftsbeziehungen, Vertragsstrafe<\/h3><ol><li>Der K\u00e4ufer wird ohne unsere schriftliche Zustimmung mit unseren Auftragnehmern weder selbst noch \u00fcber Dritte w\u00e4hrend der Dauer des Vertrages, auf den diese Bedingungen Anwendung finden, und f\u00fcr weitere zwei Jahre nach seiner Beendigung Kontakt aufnehmen oder Vertr\u00e4ge schlie\u00dfen oder vermitteln, die die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Artikel, deren Weiterentwicklung und etwaige Nachfolgeprodukte betreffen. \u201cAuftragnehmer\u201c im Sinne vorstehenden Satzes sind solche Gesch\u00e4ftspartner, mit denen wir bei Abschluss dieses Vertrages Leistungsbeziehungen im Einkaufsbereich zur Lieferung von Waren und Dienstleistungen hatten oder mit denen wir bis zur Beendigung dieses Vertrages in Gesch\u00e4ftsbeziehung standen oder stehen. Zum Nachweis der bestehenden Gesch\u00e4ftsbeziehung gen\u00fcgt die Vorlage von Vertr\u00e4gen, Auftragsbest\u00e4tigungen oder sonstigen Unterlagen wie z. B. Lieferscheine, Rechnungen, Begleitscheine etc.<\/li><li>Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, von uns \u00fcber unsere etwaigen gesetzlichen Verpflichtungen hinaus Auskunft \u00fcber unsere Auftragnehmer und deren Leistungen zu verlangen. In jedem Falle ist der K\u00e4ufer verpflichtet, Stillschweigen \u00fcber die ihm bekannt gewordenen anderen Vertragspartner und Gesch\u00e4ftsabl\u00e4ufe zu bewahren.<\/li><li>F\u00fcr jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Abreden \u00fcber Schutz der artikelbezogenen Leistungsbeziehungen im kaufm\u00e4nnischen Verkehr ist der K\u00e4ufer verpflichtet, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 15 % des zwischen dem Auftragnehmer und dem K\u00e4ufer erzielten Netto-Umsatzes zu leisten, bei vors\u00e4tzlichem Handeln unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zu bezahlen. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche unsererseits bleiben unber\u00fchrt.<\/li><li>Bei Kontaktaufnahmen durch unsere Auftragnehmer binnen 2 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages wird der K\u00e4ufer uns hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren. Sofern wir nicht bereit sind, die von unseren Auftragnehmern angebotene Leistung selbst oder durch Dritte f\u00fcr den K\u00e4ufer zu markt\u00fcblichen Konditionen zu erbringen, kann der K\u00e4ufer das ihm angetragene Gesch\u00e4ft mit dem Auftragnehmer durchf\u00fchren.<\/li><\/ol><h3>XIV. Ausnahme von Geheimhaltungsverpflichtung der Bendalis<\/h3><p>Wir sind berechtigt, wenn dies f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Abwicklung des Auftrags erforderlich ist, uns im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene Gesch\u00e4ftsgeheimnisse des K\u00e4ufers gegen\u00fcber unseren Auftragnehmern offen zu legen, wenn diese in gleichem Umfange wie wir zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.<\/p><h3>Salvatorische Klausel, Rechtswahl, Gerichtsstand<\/h3><ol><li>Sollte eine Bestimmung des Kaufvertrags unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein, bleibt der Vertrag im \u00fcbrigen g\u00fcltig und die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Bestimmung ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, dass der mit der Vereinbarung erstrebte wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.<\/li><li>Es gilt deutsches Recht unter Einschluss des Wiener UN-\u00dcbereinkommens vom 11.04.1980 \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).<\/li><li>Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der K\u00e4ufer Kaufmann ist, das Landgericht M\u00fcnchen I, Kammer f\u00fcr Handelssachen. Wir k\u00f6nnen jedoch auch jedes andere zust\u00e4ndige Gericht anrufen.<\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bendalis GmbHFassung 05\/2024 I. Geltungsbereich, Schriftform Unsere Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: \u201eLieferungen\u201c), insbesondere auch diesbez\u00fcgliche Beratungen und Ausk\u00fcnfte, erfolgen an Unternehmer ausschlie\u00dflich auf Grundlage dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Dies gilt auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. 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